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Die Papsturkunde

Die erste bekannte Erwähnung Kneblinghausens liegt vor in einer Ukunde Papst Lucius III. (1181-1185) vom 27. Februar 1183. In dieser Urkunde bestätigt der Papst dem bedeutenden Benediktinerkloster Abdinghof in Paderborn seine Besitzungen und stellt es unter seinen Schutz. Die Besitzungen hatte sich das Kloster schon 1146 von Papst Eugen III. bestätigen lassen. Allerdings waren 1183 einige Namen am Schluss hinzugefügt worden. Wir dürfen sie als Neuerwerbungen betrachten, die zwischen 1146 und 1183 in den Besitz des Klosters gelangten. Zu diesen Neuerwerbungen gehört auch Kneblingausen, da also irgendwann zwischen 1146 und 1183 an Abdinghof kam. Über die Herkunft diese Besitzes kann man bislang lediglich Vermutungen anstellen.

Der Besitz in Kneblinghausen dürfte schon recht umfangreich gewesen sein. Das kann man insofern au dem Wortlaut der Nennung schließen, als vereinzelte Besitzrechte an Häusern, Schultenhöfen, Mühlen oder an Zehnten in der Urkunde differenziert aufgeführt werden. Die Erwähnungen allein des Ortsnamens deutet eher auf eine Gesamtheit von Besitzrechten. Wir können also für Kneblinghausen einen größeren Besitzkomplex vermuten: vielleicht ein Hofesverband mit Schultenhof und zugehörigen Mansen (Nebenhöfen), der einen großen Teil der Ansiedlung umfaßte. Dass das Kloster Abdinghof noch zu Beginn des 19. Jh. der größte Grundherr in Kneblinghausen war, spricht nur dafür.

An dieser Stelle muß darauf hingewiesen werden, dass in Lehnsurkunden und Güterverzeichnissen des Grafen von Arnsberg auftauchende "Kneblinghausen" nicht mit unserer Ortschaft identisch ist. Es handelt sich vielmehr um einen Gutshof bei Wülfte (Brilon), der - merkwürdig genug - den gleichen Namen trug. Lehnsträger waren die Herren von Rhena (Waldeck), die das Gut später an die Stadt Brilon weiterverlehnten, auch als die Hofstätte schon wüst geworden war.

Unstreitig aber hatte der Graf von Arnsberg das Zehntrecht in der Ortschaft Kneblinghausen, das er an die Herren von Störmede verlehnt hatt, später auch die v. Meschede zu Alme.

Das Kloster Abdinghof wurde 1015 von dem bedeutenden Paderborner Bischof Meinwerk gegründet. Man kann es wohl als seine Lieblingsgründung ansehen, denn er hat es sehr großzügig mit Gütern aus seinem Familienbesitz beschenkt. Der umfangreiche Besitz des Klosters erstreckte sich bis nach Holland. Abdinghof blieb als bischöfliche Gründung stets dem Paderborner Bischof unterstellt, und der Vogt des Bistums war zugleich auch der Vogt des Klosters.

Die Paderborner Klosterkirche St. Peter und Paul - heute ev. Pfarrkirche - ist eine flachgedeckte, romanische Pfeilerbasikika aus dem Jahre 1078, die durch strenge Klarheit und Stilreinheit beeindruckt.
Das Kloster wurde in der Säkularisation 1803 aufgehoben. Der Grundbesitz - weit über 1500 Morgen - kam zum größten Teil an den preußischen Staat.

Literatur: Kl. Honselmann, Abdinghof, in Germania benedictina VIII/1980.
Ulrich Grun-Ditz